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Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Einordnung und Vertragsgerüst

Stand 23.09.2026. Keine Rechtsberatung.

Wer verarbeitet was im Auftrag?

Die Software läuft beim Kunden. Der Hersteller von Klickfolge sieht keine Daten. Der wesentliche Datenfluss nach außen: Mit der Standardeinstellung gehen Schritttexte an die Anthropic-API. Mit Ollama oder „ohne KI“ entfällt er.

Weitere Wege nach außen entstehen nur, wenn der Nutzer die jeweilige Funktion selbst einrichtet oder auslöst:

Für die Cloud-Stimmen gilt die Tabelle unten entsprechend: Wer sie einschaltet, braucht einen eigenen Vertrag mit Microsoft bzw. ElevenLabs.

Daraus folgt:

KonstellationWer schließt einen AV-Vertrag mit wem?
Kunde nutzt einen eigenen Anthropic-API-Schlüssel (heutiger Stand der Software)Kunde (Verantwortlicher) direkt mit Anthropic. Anthropic stellt für kommerzielle API-Kunden ein Data Processing Addendum bereit; es enthält die Standardvertragsklauseln für den Transfer in die USA. Vor Vertragsschluss die jeweils aktuelle Fassung prüfen.
Hersteller vermittelt den API-Zugang (z. B. über einen Proxy mit eigenem Schlüssel)Kunde mit Hersteller (Auftragsverarbeiter), Hersteller mit Anthropic (Unterauftragsverarbeiter). Dann braucht es das folgende Gerüst.

Gerüst für den Fall „Hersteller als Auftragsverarbeiter“

1. Gegenstand und Dauer. Formulieren von Arbeitsanleitungen aus Schrittbeschreibungen. Laufzeit wie der Hauptvertrag.

2. Art und Zweck. Übermittlung von Schrittbeschreibungen an ein Sprachmodell, Rückgabe des formulierten Texts. Keine Speicherung beim Hersteller über die Dauer der Anfrage hinaus.

3. Art der Daten. Bezeichnungen von Bedienelementen, Fenstertiteln und eingegebenen Werten. Diese können im Einzelfall Personenbezug haben (Namen, Adressen, Objekt- oder Vertragsnummern). Keine Passwörter und keine Bilder aus der Aufnahme. Übergibt der Nutzer eine PDF als Designvorgabe, geht diese Datei vollständig an das Sprachmodell; sie sollte deshalb keine personenbezogenen Daten enthalten.

4. Betroffene. Beschäftigte des Kunden; Dritte, deren Daten in Elementnamen oder Eingaben vorkommen (z. B. Mieter, Eigentümer).

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters. Verarbeitung nur auf Weisung; Vertraulichkeit; technische und organisatorische Maßnahmen (TOM, siehe unten); Unterstützung bei Betroffenenrechten; Meldung von Datenschutzverletzungen ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis; Löschung nach Ende des Auftrags.

6. Unterauftragsverarbeiter. Anthropic, Leistung: Sprachmodell-Inferenz. Vertragspartner ist nach den Commercial Terms of Service von Anthropic für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum die Anthropic Ireland, Limited (Irland), sonst die Anthropic PBC (San Francisco, USA). Die Verarbeitung findet auch in den USA statt; Grundlage dafür sind die Standardvertragsklauseln der Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), die Anthropic in sein Data Processing Addendum aufnimmt. Setzt der Kunde Cloud-Stimmen ein, kommen Microsoft und ElevenLabs als weitere Empfänger hinzu. Wechsel nur mit Vorankündigung und Widerspruchsrecht.

7. Kontrollrechte. Nachweis durch Zertifikate oder Berichte; Vor-Ort-Prüfung nach Ankündigung.

TOM (Auszug, aus der Software abgeleitet)