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Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen „Klickfolge“ (B2B)

Fassung 1.0, Stand 23. September 2026. Diese Bedingungen gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist Julius Brechters, Klickfolge, Uhuweg 33, 50997 Köln („Anbieter“).
(2) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software „Klickfolge“ an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Klickfolge ist eine Software zur Erstellung von Arbeitsanleitungen, die auf den Geräten des Kunden läuft. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Kostenlose Version: unentgeltlich, ohne Anspruch auf Verfügbarkeit oder Support. Exporte enthalten einen Hinweis auf Klickfolge.
(3) Pro (Dauerlizenz): entgeltliche, zeitlich unbefristete Lizenz für die vereinbarte Zahl von Arbeitsplätzen, ohne Hinweis in Exporten, mit Firmendesign. Die Vergütung fällt einmalig an. Das Nutzungsrecht umfasst dauerhaft alle Fassungen der Software, die bis zum Ende des jeweils bezahlten Wartungszeitraums erschienen sind.
(4) Wartung und Rechts-Update: Der Kunde kann zusätzlich einen Wartungsvertrag abschliessen. Er umfasst für seine Laufzeit alle neuen Fassungen der Software, E-Mail-Support sowie die Pflege der mitgelieferten Unterlagen (Muster-Betriebsvereinbarung, Entwurf eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Kurzinformation) an geänderte Rechtslage. Endet die Wartung, behält der Kunde sein Nutzungsrecht an allen bis dahin erschienenen Fassungen; spätere Fassungen laufen bei ihm als kostenlose Version.
(5) Funktionen, die Dienste Dritter nutzen, setzen einen eigenen Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Dritten voraus, soweit nicht anders vereinbart. Das betrifft insbesondere Sprachmodelle von Anthropic, die Sprachausgabe über Microsoft Azure und über ElevenLabs sowie von Kunden selbst betriebene Server.
(6) Für die Sprecherstimme auf dem eigenen Gerät lädt die Software Programm und Stimmdateien über GitHub (GitHub, Inc.) herunter. Dafür gelten die Bedingungen von GitHub. Die Stimmdateien stehen unter eigenen Lizenzbedingungen, die in den Hinweisen zu den verwendeten Komponenten aufgeführt sind.
(7) Pilotphase: Der Anbieter kann einzelnen Kunden die Pro-Version für einen befristeten Zeitraum, in der Regel zwölf Monate ab Bereitstellung, unentgeltlich überlassen. Der Kunde sagt dafür zu, die Software im eigenen Betrieb einzusetzen und Rückmeldungen zu geben; eine darüber hinausgehende Pflicht besteht nicht. Für die unentgeltliche Überlassung gelten die Regelungen zur kostenlosen Version entsprechend, insbesondere der Haftungsmaßstab nach § 7 Abs. 3 Satz 2 und der fehlende Anspruch auf Verfügbarkeit und Support; abweichend davon enthalten die Exporte keinen Hinweis auf Klickfolge und das Firmendesign steht zur Verfügung. Nach Ablauf der Pilotphase läuft die Software als kostenlose Version weiter, solange die Parteien keine entgeltliche Lizenz vereinbaren. Eine automatische Verlängerung in eine entgeltliche Lizenz findet nicht statt.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software auf so vielen Arbeitsplätzen zu nutzen, wie Lizenzen erworben wurden. Bei der Dauerlizenz nach § 2 Abs. 3 gilt dieses Recht zeitlich unbefristet, bei einer befristeten Lizenz für deren Laufzeit.
(2) Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, soweit das nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist.
(4) An den mit der Software erstellten Anleitungen hat allein der Kunde alle Rechte.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz mit dem Arbeitsrecht und dem Datenschutzrecht vereinbar ist, insbesondere durch Beteiligung eines bestehenden Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
(2) Der Kunde prüft Anleitungen vor der Weitergabe auf personenbezogene Daten. Die automatische Schwärzung ist ein Hilfsmittel und erkennt nicht jeden Inhalt.

§ 5 Vergütung und Laufzeit

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters und wird je Arbeitsplatz berechnet. Die Dauerlizenz nach § 2 Abs. 3 wird einmalig abgerechnet, die Wartung nach § 2 Abs. 4 jährlich im Voraus. Für die kostenlose Version und für die Pilotphase nach § 2 Abs. 7 fällt keine Vergütung an.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz hinzu; der Anbieter teilt das rechtzeitig vor der nächsten Abrechnung mit.
(3) Die Wartung nach § 2 Abs. 4 läuft 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Dauerlizenz selbst hat keine Laufzeit und muss nicht gekündigt werden. Dieser Absatz gilt nicht für die Pilotphase nach § 2 Abs. 7; diese endet ohne Kündigung mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
(4) Endet die Wartung, behält der Kunde die Dauerlizenz für alle bis dahin erschienenen Fassungen. Endet eine befristete Lizenz, läuft die Software als kostenlose Version weiter. Erstellte Anleitungen bleiben in beiden Fällen erhalten und uneingeschränkt nutzbar.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelrechte.
(2) Mängel sind in nachvollziehbarer Form zu melden. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder eine neue Version.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die für die betroffene Lizenz gezahlte Vergütung zuzüglich der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Wartungsvergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die kostenlose Version haftet der Anbieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegenen Mängeln (§§ 521, 524 BGB entsprechend).

§ 8 Datenschutz

Die Software verarbeitet Daten auf den Geräten des Kunden. Der Anbieter erhält keine Anleitungen, Bilder oder Aufnahmen. Soweit der Anbieter im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet (etwa bei vermittelten KI-Diensten), schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sind sowohl der Kunde als auch der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln (§ 38 Abs. 1 ZPO). Liegen diese Voraussetzungen nicht auf beiden Seiten vor, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.